Probenentnahme und Laboranalyse für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Rechtssichere Befundberichte für Ihre Betreiberpflichten.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber von großen Trinkwasserinstallationen zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen. Betroffen sind alle Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird und die bestimmte Anlagengrößen überschreiten.
Eine korrekte Probenentnahme ist die entscheidende Grundlage für aussagekräftige Ergebnisse. Fehler bei Entnahmeort, -zeitpunkt oder -technik können das Ergebnis verfälschen – in beide Richtungen. Wir entnehmen Proben strikt nach DIN EN ISO 19458, dem verbindlichen Standard für Trinkwasserprobenentnahme.
Nach der Analyse in einem akkreditierten Labor erhalten Sie einen vollständigen Befundbericht mit Bewertung nach den Grenzwerten der TrinkwV, einer klaren Einordnung Ihres Ergebnisses und konkreten Handlungsempfehlungen. Bei einem positiven Befund stehen wir sofort mit Bekämpfungsmaßnahmen bereit.
Die Trinkwasserverordnung legt genau fest, welche Gebäude und Anlagen der Untersuchungspflicht unterliegen. Prüfen Sie, ob Ihr Objekt betroffen ist.
Wohnanlagen, in denen Wasser an Dritte (Mieter) abgegeben wird und die Warmwasseranlage mehr als 400 Liter Speichervolumen hat oder die Zuleitung zum entferntesten Verbraucher mehr als 3 Liter enthält.
Alle Beherbergungsbetriebe, die Trinkwasser an Gäste abgeben. Hier gelten besonders strenge Anforderungen, da täglich wechselnde Nutzer – darunter vulnerable Personen – ein erhöhtes Risiko darstellen.
Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Personen unterliegen strengsten Anforderungen. Oft sind kürzere Untersuchungsintervalle und strengere Maßnahmenwerte vorgeschrieben.
Öffentliche Bildungseinrichtungen fallen unter die Betreiberpflichten der TrinkwV. Besonders nach langen Ferienzeiten (Stagnation) ist eine Überprüfung dringend empfohlen.
Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios mit Duschanlagen müssen regelmäßig untersucht werden – Duschwasser ist der häufigste Übertragungsweg für Legionellen.
Betriebe mit Kühlanlagen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern nach 42. BImSchV sowie gewerbliche Gebäude mit Warmwasserversorgung für Mitarbeiter.
Nicht sicher, ob Ihr Gebäude der TrinkwV-Prüfpflicht unterliegt? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie in wenigen Minuten.
Sie melden Ihr Objekt bei uns an – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Wir klären Art und Größe der Anlage und erstellen ein transparentes Angebot mit Festpreis je Probenentnahmestelle.
Wir vereinbaren einen passenden Termin. Die Probenentnahme sollte zu Zeiten normaler Nutzung des Gebäudes stattfinden – keine Vorspülung vor der Entnahme. Wir erklären Ihnen vorab, was zu beachten ist.
Unser Techniker entnimmt Proben an den vorgeschriebenen und technisch relevanten Stellen – Warmwasserspeicher, Zirkulation, erste Entnahmestelle nach Speicher und periphere Entnahmestellen. Alles nach DIN EN ISO 19458, mit lückenloser Protokollierung.
Die Proben werden unverzüglich in ein akkreditiertes Prüflabor transportiert und innerhalb von 24 Stunden eingearbeitet. Die Analyse erfolgt nach DIN EN ISO 11731. Ergebnis nach 7–10 Werktagen.
Sie erhalten einen vollständigen schriftlichen Befundbericht mit allen Messwerten, einer Bewertung nach TrinkwV-Richtwerten und einer klaren Handlungsempfehlung. Der Bericht ist rechtssicher und behördentauglich.
Bei einem Befund über dem technischen Maßnahmenwert leiten wir sofort Bekämpfungsmaßnahmen ein, unterstützen Sie bei der Meldepflicht ans Gesundheitsamt und führen eine Nachkontrolle durch.
Die TrinkwV schreibt alle 3 Jahre eine Untersuchung vor. Wir erinnern Sie rechtzeitig und koordinieren alle Termine für Sie.
Die zentrale Norm für die Probenentnahme aus Trinkwasserinstallationen. Sie legt Entnahmetechnik, Zeitpunkt, Probenvolumen und Transport fest. Unsere Probenentnahme erfolgt zu 100 % nach dieser Norm – für belastbare, rechtssichere Ergebnisse.
Die Labornorm für den Nachweis und die Quantifizierung von Legionella spp. in Wasserproben. Das von uns genutzte akkreditierte Labor arbeitet nach diesem Standard – für präzise, reproduzierbare Ergebnisse.
Die rechtliche Grundlage für alle Untersuchungspflichten in Deutschland. Wir kennen alle relevanten Paragraphen, Grenzwerte, Meldepflichten und Fristen – und stellen sicher, dass Sie vollständig compliant sind.
Ein wichtiger Bestandteil der Probenentnahme nach DIN EN ISO 19458 ist die sogenannte Stagnationsprobe. Diese wird entnommen, bevor die Leitung gespült wird – also aus dem Wasser, das in der Leitung gestanden hat. Gerade dieses Stagnationswasser zeigt am zuverlässigsten, ob sich Legionellen in der Anlage vermehren. Würde man vorher spülen, würden potenzielle Legionellen weggespült und das Ergebnis wäre nicht aussagekräftig. Deshalb ist es wichtig, dass vor unserem Termin die entsprechenden Entnahmestellen nicht genutzt werden.
Die Anzahl der Probenentnahmestellen richtet sich nach der Größe und Komplexität der Trinkwasserinstallation. Gemäß TrinkwV und DVGW W 551 sind mindestens folgende Stellen zu beproben: Warmwasserspeicher (Vorlauf), Warmwasserzirkulation (Rücklauf), die erste Entnahmestelle nach dem Speicher sowie repräsentative periphere Entnahmestellen (Duschen, Wasserhähne) im Gebäude. Für ein typisches Mehrfamilienhaus sind das in der Regel 4–8 Proben, bei größeren Objekten entsprechend mehr.
Die TrinkwV legt folgende Richtwerte fest: Bis 100 KBE/100 ml ist kein Handlungsbedarf gegeben, sofern die Ursache bekannt ist und Maßnahmen eingeleitet werden. Ab 100 KBE/100 ml (technischer Maßnahmenwert) müssen die Ursachen untersucht und Maßnahmen eingeleitet werden. Ab 1.000 KBE/100 ml ist eine unverzügliche Information der Nutzer erforderlich. Ab 10.000 KBE/100 ml muss die Anlage außer Betrieb genommen werden bis zur Sanierung. Für besondere Einrichtungen (Krankenhäuser etc.) gelten strengere Werte.
Bei einem positiven Befund über dem technischen Maßnahmenwert (100 KBE/100 ml) müssen Sie: (1) Das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, (2) die Nutzer informieren, wenn der Wert 1.000 KBE/100 ml überschreitet, (3) innerhalb von 4 Wochen eine erneute Probenentnahme vornehmen und (4) Sanierungsmaßnahmen einleiten. Wir unterstützen Sie bei all diesen Schritten – von der Behördenkommunikation bis zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen.
Die Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen Legionellenuntersuchung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält (§2 BetrKV). Bei Eigentümergemeinschaften werden die Kosten in der Regel auf die Wohneinheiten verteilt. Als Betreiber oder Eigentümer sollten Sie die Kosten zunächst tragen und gegebenenfalls im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verrechnen.